Plagiate & Beschlagnahmungen

USA veröffentlicht schwarze Listen für IP-Verstöße

Zwei neue Beobachtungslisten aus den USA zeigen auf, welche Märkte und Länder die Verletzung von Schutzrechten US-amerikanischer Firmen begünstigen sollen. Im Fokus stehen auch E-Commerce-Plattformen wie Alibaba und Pinduoduo – andere fehlen jedoch.

Insbesondere chinesische Handelsplattformen im Fokus

Das Amt des US-Handelsbeauftragten (USTR) benennt aktuell erneut Marktplätze und Länder, die IP-Rechtsverstöße begünstigen sollen: Die Notorious Markets-Liste 2018 hebt berüchtigte physische und Online-Märkte für Fälschungen und Produktpiraterie hervor. Der Special 301-Bericht 2019 dagegen benennt Länder, die IP-Rechte von US-Unternehmen nicht ausreichend schützen sollen.

Dabei dürfte die diesjährige Notorious Markets-Liste beim chinesischen Internetriesen Alibaba für Enttäuschung gesorgt haben: dessen Handelsplattform Taobao.com wird bereits zum dritten Mal in Folge genannt. Alibaba hatte sich zuvor öffentlich gegen seine Platzierung auf der schwarzen Liste gewehrt und neue Erfolge bei der Bekämpfung von Fälschungen gemeldet. Dennoch bleiben laut USTR ernsthafte Bedenken: Besonders kleine und mittlere Unternehmen seien auf Taobao.com häufig mit ineffektiven Löschungsverfahren und verzögerten Reaktionen bei der Beantwortung von Beschwerden konfrontiert. Zudem zählt der USTR jetzt erstmals auch Chinas drittgrößte Internethandelsplattform Pinduoduo zu den Online-Marktplätzen, die Fälschungen und Copyright-Piraterie erheblich begünstigen sollen. Pinduoduo hatte im letzten Jahr wegen des Verkaufs von Fälschungen durch Dritthändler im Zentrum öffentlicher Vorwürfe gestanden.

Nicht vertreten sind dagegen andere Online-Giganten wie etwa die amerikanischen Handelsplattformen Amazon und eBay, deren Anti-Piraterie-Maßnahmen in der Vergangenheit ebenfalls heftig kritisiert worden waren. So hatte Ende letzten Jahres etwa ein US-amerikanischer Industrieverband gegenüber dem USTR die Aufnahme mehrerer Amazon-Landesplattformen in die Notorious Markets-Liste verlangt.

Neben der Zusammenfassung berüchtigter Märkte veröffentlichte der USTR aktuell auch seine neue Watchlist für Länder, die US-amerikanischen Firmen durch unzureichende Maßnahmen gegen IP-Rechtsverletzungen schaden sollen: Zum wiederholten Mal hebt der Special 301-Bericht etwa China, Indien und Russland als besonders problematische Länder beim Thema IP-Schutz hervor; zudem findet sich Saudi Arabien erstmals auf der sogenannten Priority Watch List wieder.

Mit niedrigerer Priorität stuft der USTR jetzt Kanada ein – das US-Nachbarland war im letzten Jahr noch auf der Priority Watch List gelandet, habe aber seitdem signifikante Reformen eingeleitet. Dazu zählt auch die Zustimmung zum neuen Handelsabkommen USMCA mit Mexiko und den USA. Dennoch sieht der USTR etwa bei der Durchsetzung von Schutzrechten in Kanada noch Nachholbedarf. Auf gleicher Stufe in der Einschätzung des USTR steht Rumänien als einziges EU-Land auf der Liste.

 

Quellen

USTR

Artikel in Kooperation mit dem Anti-Piracy Analyst, Ausgabe Mai 2019

Autor/in

Marlene Ende, Head of Marketing

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