Allgemeine Geschäftsbedingungen für ValiGate®

Mit dem ValiGate® System bietet SCRIBOS seinen Kunden gegen Entgelt ein integriertes System zur Identifikation, Authentifizierung und Datenanalyse von Produkten. Das System besteht aus einer Datenbank, einer API zur Verbindung mit dieser Datenbank sowie einem Webinterface und einer App als Standardschnittstellen zur Nutzung des Dienstes.

I. Anwendungsbereich, Struktur

1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für ValiGate® ("ValiGate AGB") gelten für die Nutzung des von SCRIBOS GmbH, Sickingenstraße 65, 69126 Heidelberg ("SCRIBOS") bereitgestellten Dienstes (wie unten definiert) durch den Kunden. Mit der Bestellung des ValiGate® Systems stimmt der Kunde der Anwendung der ValiGate AGB in der zum Zeitpunkt der Bestellung jeweils gültigen Fassung zu. SCRIBOS erkennt keine abweichenden allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden an, es sei denn, SCRIBOS stimmt diesen ausdrücklich schriftlich zu.

1.2. Die ValiGate AGB bestehen aus den Allgemeinen Bestimmungen, der Leistungsbeschreibung des Dienstes sowie den Besonderen Bestimmungen für die App (wie unten definiert). Die Besonderen Bestimmungen für die App gelten nur dann, wenn der Kunde die App bestellt hat.

1.3. Im Falle eines Widerspruchs, gehen die Bedingungen der ValiGate AGB sowohl den Verkaufs- und Dienstleistungsbedingungen von SCRIBOS als auch den Besonderen Bestimmungen der App vor und sind maßgeblich, es sei denn in den Besonderen Bestimmungen der App oder den Verkaufs- und Dienstleistungsbedingungen von SCRIBOS ist ausdrücklich unter Verweis auf den zu ändernden Abschnitt etwas anderes vereinbart.

II. Allgemeine Bestimmungen

§ 1 Begriffsbestimmungen

In diesen ValiGate AGB haben die folgenden Ausdrücke, soweit der Zusammenhang nichts anderes erfordert, die folgende Bedeutung:

1.1. „Allgemeine Bestimmungen“ bezeichnet den allgemeinen Teil II der ValiGate AGB.

1.2. “API” („application programming interface“) bezeichnet eine App-Programmierschnittstelle, die SCRIBOS für die Datenbank bereitstellen kann.

1.3. „App“ bezeichnet die ValiGate® App, mit welcher der Zugriff auf die Datenbank erfolgt. Für die App gelten die Besonderen Bestimmungen des Teil III.

1.4. “Arbeitstag” ist Montag bis Freitag, mit Ausnahme von gesetzlichen Feiertagen in Heidelberg, Deutschland.

1.5. „Auftrag“ bezeichnet den Vertrag bzw. die Auftragserteilung für den Dienst zwischen SCRIBOS und dem Kunden.

1.6. “Ausfallzeit” entspricht jeder Nichtverfügbarkeit des Dienstes mit Ausnahme von Wartung.

1.7. „Besondere Bestimmungen für die App“ bezeichnet den Teil IV der ValiGate AGB.

1.8. “Betriebszeit” bezeichnet die Gesamtzahl der Stunden in einem Monat abzüglich der Anzahl der Stunden der Wartung für diesen Monat.

1.9. „Datenbank“ ist die ValiGate® Datenbank, die im Rahmen des Dienstes genutzt wird. Für den Zugriff auf die Datenbank gelten die Allgemeinen Bestimmungen des Teil II dieser ValiGate AGB.

1.10. „Dienst” bezeichnet die Bereitstellung der Datenbank API, der Weboberfläche sowie der App, sofern diese vom Kunden bestellt wurde, durch SCRIBOS an den Kunden.

1.11. “DSGVO” bezeichnet die Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung).

1.12. “Geistiges Eigentum” oder “IP” (“Intellectual Property”) bezeichnet alle Patente, Urheberrechte, Designrechte, eingetragene Marken, Dienstleistungsmarken, Logos, Datenbankrechte, Geschäftsgeheimnisse, Patentanmeldungen, Rechte an Erfindungen, Know-How und/oder andere gegenwärtige oder zukünftige Rechte an geistigem Eigentum jeglicher Art.

1.13. “Geschäftszeiten” sind von 9 Uhr bis 17 Uhr in Heidelberg Deutschland.

1.14. “Höhere Gewalt” wird definiert als ein unvorhergesehenes Ereignis, welches außerhalb der angemessenen Kontrolle der betroffenen Partei liegt und zwar in dem Umfang, in dem ein solches Ereignis einer Partei die Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus diesem Vertrag verhindert oder verzögert oder zu einer Fehlfunktion, einem Mangel oder Ausfall eines SCRIBOS Produktes führt und die betroffene Partei nicht die direkte oder indirekte Ursache für ein solches Ereignis sowie nicht in der Lage ist, ein solches Ereignis zu verhindern oder zu beseitigen; Höhere Gewalt umfasst Umstände wie Naturkatastrophen, Krieg, Aufstände, Sanktionen oder Embargos, Handlungen öffentlich-rechtlicher oder militärischer Behörden, Feuer, Überschwemmungen, Unfälle, Streiks, Nichterteilung von Ausfuhrgenehmigungen oder Mangel a Transportmitteln, Anlagen, Treibstoff, Energie, Arbeit oder Materialien.

1.15. „Mirror Environment“ bezeichnet die Situation, wenn SCRIBOS die für den Dienst erforderlichen Systeme auf der eigenen Infrastruktur des Kunden einrichtet und dieses System betreibt.

1.16. “Open-Source-Lizenz” bezeichnet die GNU General Public License (GPL), GNU Lesser General Public License (LGPL), Mozilla Public License (MPL) oder im Wesentlichen ähnliche Lizenzen.

1.17. “Open-Source-Software” bezeichnet jede Software, die als „Freie Software“, „Open-Source-Software“ (a) unter einer Open-Source-Lizenz vertrieben wird oder (b) unter der Voraussetzung vertrieben wird, dass der Lizenznehmer dieser Software als Bedingung für die Änderung, den Vertrieb oder die sonstige Nutzung dieser Software Dritten Rechte oder Beschränkungen des geistigen Eigentums, über die der Lizenznehmer verfügen kann, in abgeleiteten Werken zu den gleichen Bedingungen wie für diese Software gewährt oder zu gewähren vorgibt, einschließlich der Verpflichtung, dass als Bedingung für die Änderung, den Vertrieb oder die sonstige Nutzung dieser Software jede Software, die in diese Software integriert, daraus abgeleitet oder mit ihr vertrieben wird, (i) in Quellcodeform offengelegt oder vertrieben wird, (ii) zum Zwecke der Herstellung abgeleiteter Werke lizenziert wird oder (iii) kostenlos oder zu minimalen Kosten an Dritte weitervertrieben werden kann.

1.18. „Leistungsbeschreibung des Dienstes“ bezeichnet den Teil II der ValiGate AGB.

1.19. “Verbundene Unternehmen” sind rechtlich selbstständige Unternehmen, die entweder direkt oder indirekt von einer Partei kontrolliert werden, die eine Partei direkt oder indirekt kontrollieren, die zum Konzern gehören oder verbundene Unternehmen im Sinne von § 15 AktG sind. Kontrolle bedeutet entweder direktes oder indirektes Eigentum an mehr als 50% der Anteile oder die direkte oder indirekte Kontrolle über mehr als 50% der Stimmrechte auf anderem Wege.

1.20. “Verfügbarkeit” ist definiert als Verfügbarkeit in Prozent =[(Betriebszeit – Ausfallzeit)/ Betriebszeit] * 100.

1.21. “Wartung” steht für Wartungsleistungen, die von SCRIBOS im Rahmen des Dienstes durchgeführt werden.

1.22. Wörter, die das Geschlecht einbeziehen, umfassen alle Geschlechter; Wörter, die das Singular bezeichnen, umfassen auch den Plural; Wörter die Personen bezeichnen, umfassen sowohl Körperschaften mit als auch ohne eigene Rechtspersönlichkeit und jeweils umgekehrt, sofern sich aus dem Zusammenhang nichts anderes ergibt.

1.23. Die Bezugnahme auf eine Verordnung, Richtlinie, ein Gesetz, eine Rechtsvorschrift oder Rechtsverordnung schließt einen Bezug auf diese Verordnung, Richtlinie, dieses Gesetz, die Rechtsvorschrift oder Rechtsverordnung zusammen mit allen auf Grundlage dieser Vorschriften erlassenen Bestimmungen mit ein, ebenso wie alle Änderungen, Konsolidierungen und Neufassungen.

1.24. Der Begriff „schriftlich“ umfasst auch E-Mail, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben.

1.25. Wenn die Ausdrücke „beinhalten”, „beinhaltet”, „inklusive“, „umfassen“, „einschließlich“ oder „insbesondere“ verwendet werden, gilt, dass das jeweilige Beispiel bzw. die jeweilige Aufzählung nicht abschließend ist. Jede durch diese ValiGate AGB einer Partei auferlegte Verpflichtung, etwas nicht zu tun, beinhaltet gleichzeitig auch die Verpflichtung, der Sache nicht zuzustimmen oder nicht zuzulassen, dass diese Sache durchgeführt wird.

§ 2 Pflichten von SCRIBOS

2.1. SCRIBOS ist verpflichtet,

2.1.1. den Dienst gemäß § 5 mit der Verfügbarkeit gemäß § 8 bereitzustellen und die

erforderlichen Nutzungsrechte gemäß § 6 einzuräumen.

2.1.2. den Dienst gemäß § 9 zu warten und zu aktualisieren.

§ 3 Pflichten des Kunden

3.1. Der Kunde ist insbesondere verpflichtet,

3.1.1. die Vergütung gemäß § 10 zu zahlen,

3.1.2. SCRIBOS angemessen bei der Erbringung ihrer Leistungen zu unterstützen,

3.1.3. bei der Nutzung des Dienstes die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften sicherzustellen. SCRIBOS stellt mit dem Dienst lediglich ein technisches Werkzeug zur Verfügung. Für die Nutzung des Diensts ist der Kunde verantwortlich. Der Kunde garantiert insbesondere, den Dienst ausschließlich in Übereinstimmung mit den geltenden arbeitsrechtlichen, betriebsverfassungsrechtlichen sowie datenschutzrechtlichen Bestimmungen zu nutzen. Darüber hinaus hat der Kunde sicherzustellen, dass eventuell mitbestimmungsberechtigte Organe beteiligt werden.

3.2. Dem Kunden ist bewusst und er stimmt zu, dass SCRIBOS Daten nur für den Kunden verarbeitet. Der Kunde ist Verantwortlicher im Sinne von Art. 4 Nr. 7 DSGVO und ist für alle personenbezogenen und/oder personenbeziehbaren Daten gemäß anwendbarem Datenschutzrecht verantwortlich. Zu diesem Zweck sichert der Kunde zu und garantiert, dass der Kunde vor der Nutzung des Diensts sichergestellt hat, dass für ihn für die Nutzung des Dienstes ausreichende Rechtsgrundlagen für die Verarbeitung personenbezogener Daten einschlägig sind und dass der Kunde die Rechte von betroffenen Personen beachtet, insbesondere die Art. 13, 14 DSGVO.

3.3. Der Kunde stellt im Falle eines Verstoßes gegen Absätze 3.1.3, 3.2 SCRIBOS von Ansprüchen Dritter frei.

3.4. Für den Fall, dass SCRIBOS dem Kunden Entwürfe von Texten zur Verfügung stellt, z.B. Informationen nach Art. 13, 14 DSGVO, sind solche Texte nur Muster und nicht abschließend rechtlich geprüft. Der Kunde hat diese Mustertexte auf seine Bedürfnisse anzupassen und ihre Übereinstimmung mit dem geltenden Recht zu überprüfen, soweit sie Verwendung finden.

§ 4 Subunternehmer

4.1. SCRIBOS ist berechtigt, zur Erbringung der im Rahmen der ValiGate AGB sowie des Auftrags aufgeführten Leistungen, Subunternehmer einzusetzen.

4.2. SCRIBOS stellt dem Kunden Informationen über die eingesetzten Subunternehmer zur Verfügung. SCRIBOS wird den Kunden über Änderungen an dieser Liste via E-Mail informieren.

§ 5 Bereitstellung des Dienstes, Zugang zur Datenbank

5.1. Die Bereitstellung des Dienstes beinhaltet den Zugang des Kunden zur Datenbank sowie zu den gespeicherten Daten über ein von SCRIBOS bereitgestelltes Webfrontend oder API. Der genaue Leistungsumfang, insbesondere die Art der gespeicherten Daten, sowie die Bereitstellung des Webfrontend sind in der Leistungsbeschreibung des Dienstes unter Ziffer III geregelt.

5.2. Der Dienst erlaubt nur die Erklärung und .berprüfung der angebrachten Sicherheitsmarkierung (z.B. eines Etiketts), nicht aber die Verifikation der Authentizität des Produkts selbst.

5.3. Gelegentlich kann es vorkommen, dass SCRIBOS angemessene Unterstützung des Kunden benötigt, z.B. bei der Einrichtung des Systems oder bei der Fehlerbehebung. SCRIBOS wird diese Unterstützung rechtzeitig im Voraus anfordern und der Kunde wird die erforderlichen Maßnahmen, Informationen oder andere Unterstützung bereitstellen.

§ 6 Nutzungsrecht

6.1. Soweit die Nutzung des Dienstes durch den Kunden ein entsprechendes Nutzungsrecht voraussetzt, gewährt SCRIBOS dem Kunden ein nichtausschließliches, räumlich unbeschränktes aber zeitlich auf die Laufzeit dieses Bereitstellungsvertrages beschränktes Recht, den Dienst zu nutzen. Das Nutzungsrecht ist nicht übertragbar und nicht durch den Kunden an Dritte unterlizensierbar.

6.2. Alle für die Dienste verwendeten Open-Source-Komponenten unterliegen den geltenden Open-Source-Lizenzen und alle gewährten Rechte sind ausschließlich in den Open-Source-Lizenzen geregelt.

§ 7 Rechte Dritter

7.1. SCRIBOS gewährleistet, dass die Nutzung des Dienstes und sonstiger Leistungen nach dem Auftrag frei von Rechten Dritter ist. SCRIBOS stellt den Kunden von Ansprüchen Dritter inklusive der Kosten der Rechtsverteidigung nach RVG frei. Die Freistellung setzt voraus, dass der Kunde

7.1.1. SCRIBOS unverzüglich schriftlich über eine Inanspruchnahme in Kenntnis setzt,

7.1.2. keine rechtlich relevanten Handlungen gegenüber dem Dritten vornimmt, insbesondere sich nicht ohne schriftliche Zustimmung von SCRIBOS außergerichtlich vergleicht, ein Anerkenntnis abgibt oder andere Handlungen vornimmt, die dem gleichkommen, 

7.1.3. SCRIBOS bei einer rechtlichen Verteidigung gegenüber dem Dritten im notwendigen Umfang unterstützt, insbesondere durch Bereitstellung von Informationen und

7.1.4. SCRIBOS die Möglichkeit einräumt, die Strategie der Rechtsverteidigung festzulegen und umzusetzen, insbesondere durch Auswahl der Anwälte und Verfassung von Schriftsätzen. Hierzu wird der Kunde die notwendigen Erklärungen abgeben und Vollmachten erteilen. SCRIBOS wird die berechtigten Interessen des Kunden bei der Rechtsverteidigung angemessen berücksichtigen.

7.2. SCRIBOS wird bei entgegenstehenden Rechten Dritter auf eigene Kosten angemessene Anstrengungen unternehmen, damit dem Kunden die Nutzung des Dienstes weiterhin möglich ist.

7.3. Ist SCRIBOS zu einer Abhilfe nicht in der Lage, kann SCRIBOS den Auftrag kündigen. Weitergehende Rechte des Kunden bleiben unberührt.

§ 8 Verfügbarkeit des Dienstes

8.1. SCRIBOS ist verpflichtet, die Verfügbarkeit des Dienstes entsprechend den nachfolgenden Regelungen sicherzustellen.

8.2. Die Verfügbarkeit des Dienstes beträgt 99% pro Kalenderjahr. Wird der Auftrag unterjährig wirksam, wird die Verfügbarkeit pro rata bis zum Ende des Kalenderjahrs berechnet.

8.3. Die Verfügbarkeit ist vorhanden, wenn der Dienst vom Rechenzentrum, in dem der Dienst betrieben wird, erreichbar ist und das Rechenzentrum an das Internet angebunden ist.

8.4. Pflege- und Wartungsarbeiten von SCRIBOS können zu einem zeitweisen Ausfall des Dienstes führen. Ein solcher Ausfall aufgrund von Pflege- und Wartungsleistungen gilt nicht als Beeinträchtigung der von SCRIBOS zugesagten Verfügbarkeit. SCRIBOS wird sich bemühen, eine Nichterreichbarkeit des Dienstes angemessen im Voraus anzukündigen.

§ 9 Pflege, Support

SCRIBOS kann für den bereitgestellten Dienst während der Laufzeit des Auftrags nach eigenem Ermessen regelmäßig Pflegemaßnahmen erbringen; Umfang und Zeitpunk dieser Pflegemaßnahmen bestimmt SCRIBOS. Diese Leistungen bestehen in der Fehlerbeseitigung, Bereitstellung von Aktualisierungen und sonstigen Maßnahmen zur Weiterentwicklung und Verbesserung soweit sie zur Aufrechterhaltung der Funktion und Lauffähigkeit des Dienstes erforderlich sind. Darunter fallen sowohl geringfügige technisch erforderliche Anpassungen (Updates, Patches, Bugfixes), als auch Aktualisierungen der bestehenden Version von mehr als geringfügigem Umfang, insbesondere Produktinnovationen, d. h. funktionale Erweiterungen der bestehenden Version und/oder eine wesentliche Verbesserung und Qualitätssteigerung der bestehenden Programmversion auf eine höhere Version (sog. Upgrades sowie Release- bzw. Versionswechsel).

§ 10 Vergütung

10.1. Der Kunde ist verpflichtet, für die Einrichtung und Vorhaltung des Dienstes durch SCRIBOS eine einmalige Einrichtungsgebühr und eine jährliche Bereitstellungsgebühr jeweils im Voraus zu zahlen, gemäß Angebot.

10.2. Die Bereitstellungsgebühr beinhaltet auch die Pflege und den Support gemäß § 9.

10.3. Die Höhe der jeweiligen Gebühr bestimmt sich nach dem jeweils aktuell gültigen SCRIBOS Angebot.

10.4. Die Vergütung ist fällig mit Erhalt der Rechnung und innerhalb der Zahlungsfrist zu zahlen, die im Angebot genannt ist. Die Rechnungsstellung erfolgt jeweils am Anfang eines Kalendermonats.

10.5. Kommt der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, kann SCRIBOS den Dienst für die Zeit der Nichtzahlung aussetzen. Die Zahlungsverpflichtung des Kunden bleibt davon unberührt. Die weiteren gesetzlichen Rechte von SCRIBOS bleiben unberührt.

§ 11 Haftung

11.1. SCRIBOS haftet bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei Verletzung einer Garantie, bei Ansprüchen des Kunden aus dem Produkthaftungsgesetz sowie in Fällen zwingender gesetzlicher Haftung (z.B. Produktsicherheitsgesetz) für alle verursachten Schäden unbeschränkt.

11.2. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet SCRIBOS nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten. In diesen Fällen ist die Haftung auf die Höhe des vorhersehbaren Schadens, mit dessen Eintritt bei Verträgen der vorliegenden Art typischerweise gerechnet werden

musste, beschränkt. Als vertragswesentliche Pflicht im vorgenannten Sinn ist eine solche Pflicht zu verstehen, die für die Erreichung des Vertragszwecks wesentlich ist oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Der vorhersehbare, vertragstypische Schaden ist ein solcher, der bei einem üblichen Schadensverlauf typischerweise zu erwarten ist.

11.3. In den Fällen des § 11.2 gehen die Parteien davon aus, dass der vorhersehbare, vertragstypische Schaden dem Betrag entspricht, den der Kunde in den dem Schadensereignis vorhergehenden zwölf (12) Monaten an SCRIBOS für den Dienst gezahlt hat.

11.4. Im Übrigen ist die Haftung von SCRIBOS ausgeschlossen.

11.5. In den Fällen von 11.1 gilt die gesetzliche Verjährung. Im Übrigen verjähren Schadensersatzansprüche des Kunden innerhalb von zwölf (12) Monaten ab Kenntnis, spätestens aber zehn (10) Jahre nach ihrer Entstehung.

11.6. Die vorgenannten Haftungsbeschränkungen gelten im gleichen Sinne auch für die Mitarbeiter und Organe von SCRIBOS.

11.7. SCRIBOS haftet nicht wenn und soweit höhere Gewalt vorliegt.

§ 12 Laufzeit

12.1. Die Laufzeit des Auftrags ist in dem Auftrag festgelegt. Der Auftrag verlängert sich jeweils um ein (1) Jahr, wenn keine Partei ihn gemäß § 12.2 gekündigt hat.

12.2. Das Vertragsverhältnis kann von jeder Partei schriftlich mit einer Frist von drei (3) Monaten zum Ende der jeweiligen Laufzeit ordentlich gekündigt werden. Für die Berechnung der Frist ist der Zugang der Kündigungserkl.rung beim jeweiligen Erklärungsempfänger maßgebend.

12.3. Das Recht beider Parteien zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. SCRIBOS ist insbesondere berechtigt, den Auftrag außerordentlich zu kündigen, wenn der Kunde sich mehr als zwei Monate mit der Zahlung der Vergütung in Verzug befindet oder gegen ihn ein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt und nicht als unbegründet abgelehnt ist oder die Durchführung eines Insolvenzverfahrens mangels Masse abgelehnt wird.

12.4. Eine Kündigung bedarf der Schriftform. Eine Kündigung per E-Mail ist nicht ausreichend.

§ 13 Datenschutz, Vertraulichkeit

13.1. Die Parteien beachten die geltenden Datenschutzbestimmungen, insbesondere die DSGVO.

13.2. SCRIBOS wird mit dem Kunden eine gesonderte Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung schließen, die integraler Bestandteil des Auftrags ist.

13.3. Die Parteien verpflichten sich, die im Rahmen der Anbahnung und Durchführung des Vertrags jeweils über die andere Partei erhaltenen Informationen streng vertraulich zu behandeln. Der Begriff „Information“ ist hierbei grundsätzlich weit zu fassen und umfasst jegliche Dokumente elektronischer Art und in Printform, die Bedingungen des Vertrags eingeschlossen, sowie die während einer mündlichen Präsentation oder Diskussion bekannt gewordenen Informationen. Ausgenommen sind solche Informationen, die öffentlich bekannt sind oder die der Kunde bzw. SCRIBOS nachweisbar ohne Verletzung einer Vertraulichkeitsverpflichtung von Dritten erhalten hat. Die Nutzung der erhaltenen vertraulichen Informationen erfolgt nur, soweit sie zur Erfüllung des Vertragszwecks notwendig ist. Eine Nutzung für andere Zwecke ist nicht erlaubt, es sei denn, der Kunde bzw. SCRIBOS erklärt zuvor schriftlich ihre Einwilligung.

13.4. Eventuell erhaltene vertrauliche Informationen werden SCRIBOS bzw. dem Kunden nach Beendigung ihrer Leistungen zurückgeben und alle verbleibenden Kopien werden gelöscht, soweit die jeweilige Partei nicht zu einer Aufbewahrung einer Kopie der Informationen gesetzlich verpflichtet ist. In diesem Fall erfolgt die Vernichtung unverzüglich nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist.

§ 14 Schlussbestimmungen

14.1. Sämtliche Vereinbarungen, die eine Änderung, Ergänzung oder Konkretisierung der ValiGate AGB beinhalten, sind schriftlich niederzulegen. Dies gilt auch für die Änderung dieser Schriftformklausel.

14.2. Sollten einzelne Klauseln der ValiGate AGB ganz oder teilweise unwirksam oder nicht durchführbar sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt.

14.3. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Heidelberg, Deutschland.

14.4. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UNKaufrechts vom 11. April 1980 (Wiener CISG-Abkommen).

III. Leistungsbeschreibung des Dienstes

Mit ValiGate® erhalten alle Zielgruppen - vom Endverbraucher bis zum Experten - über eine automatische Online-Verifikation eine Rückmeldung, ob die Sicherheitskennzeichnung echt ist oder nicht. Ein von SCRIBOS patentierter mathematischer Algorithmus und eine doppelte Entschlüsselungssoftware ermöglichen eine sichere, schnelle und zuverlässige .berprüfung der Produktoriginalität. Die Bereitstellung des Dienstes durch SCRIBOS für den Kunden umfasst folgende Leistungen und Funktionen:

 

§ 1 ValiGate® App und Web-Browser Verifikation

1.1. Der angebotene Dienst zur automatisierten Verifikation kann als Browser-Verifikation oder als App bereitgestellt werden. Je nach Wahl sind der mathematische Algorithmus und die doppelte Entschlüsselungssoftware dann entsprechend in der App oder im Webbrowser eingebettet.

1.2. Im Falle der App: Die Software ist verfügbar für iOS und Android-Systeme für die aktuellsten Versionen beider Betriebssysteme. SCRIBOS kann die App entweder als SDK (Software Development Kit) zur Einbindung in eine bestehende Kunden App oder als alleinstehende App zur Verfügung stellen.

Zusätzlich ist ein spezieller Experten-/Investigatoren-Zugang zur Smartphone App verfügbar. Logins für den Zugang werden von SCRIBOS zur Verfügung gestellt. Neben den auch für Endkunden verfügbaren Funktionen erlaubt die App Experten und Investigatoren zusätzliche Funktionen wie Batch Scan, Archivierung, etc. Weitere geltenden Bestimmungen zur Benutzung der App sind in Abschnitt IV („Besondere Bestimmungen für die App“) aufgeführt.

1.3. Im Falle des Web-Browsers: Der Dienst ist für iOS als App-Clip (kein App-Download notwendig) und für Android-Systeme mit Chrome Web-Browser verfügbar. Im Fall des App-Clip gelten die Bestimmungen des Abschnitts IV („Besondere Bestimmungen für die App“) entsprechend.

1.4. In beiden Fällen ist die ValiGate® Software ein selbstlernendes SMART-Feature. Technologie-Experten haben die App und den Web-Browser so entwickelt, dass sie die Smartphones (Modell und Version) automatisch erkennen und die Lesbarkeit für ein einfaches Scan-Erlebnis anpassen.

§ 2 SCRIBOS 360 – Authentifizierung

2.1. Die SCRIBOS 360 Datenbank ist Frontend Webseite für Experten. Diese Plattform ermöglicht Experten einen Überblick über alle Scans (Dashboard). Dies umfasst die Geo-Lokalisierung, den Status der Scans (z. B. gültig, blacklisted usw.), die Anzahl der Authentifizierungen, Grafiken, Statistiken, Kartenansichten usw.

2.2. Der Zugriff auf die Plattform ist für den Kunden und für jede/n vom Kunden autorisierten Lieferanten oder Person möglich. SCRIBOS stellt der autorisierten Person Login und Passwort zur Verfügung.

2.3. Die Funktionalitäten der von SCRIBOS angebotenen Dienste sind in der folgenden Tabelle beschrieben.

SCRIBOS 360–Authentication
  Website Identifikation ValiGate® App SCRIBOS 360-Authentication
Öffentlichkeit • Authentication via QR-Code
• Report of suspicious scans
• Authentifizierung via App
• Reporten verdächtiger Scans
• Feedback-Feld für alle Scans
n.a.
Experten • Authentifizierung via App
• Reporten verdächtiger Scans
• Feedback-Feld für alle Scans
• Experten-Login für zusätzliche Features, wie
• Batch-Scanning
• Archiv
• Bilder
• Authentication via App
• Report of suspicious scans
• Feedback field for any scan
• Expert login for additional features such as
• Batch scanning
• Archive
• Pictures
• Account anlegen
• Dashboard-Ansicht
• Analyse und Reports basierend auf den durch die Scans generierten Daten
• Analyse eines/mehrerer Labels
• Analyse basierend auf QR-ID
• Automatische Alerts
• Geolokalisierung (Karte)
• Grafiken / Kuchendiagramme
• Anzahl Verifikationen
• Anzahl geprüfter Originale
• Anzahl Prüfungen/Tag
• Anzahl Prüfungen/Monat
• Anzahl Prüfungen/Land
• Ansicht zu Label-Status (valid, verdächtig, …)

IV. Besondere Bestimmungen für die App

§ 1 Anwendungsbereich

1.1. Hat der Kunde auch die App bestellt oder möchte den App-Clip nutzen, so gelten ergänzend zu den Vorschriften der Allgemeinen Bestimmungen die folgenden Bedingungen. Die übrigen Bestimmungen der ValiGate AGB bleiben unberührt, sofern in diesen Besonderen Bestimmungen nicht ausdrücklich etwas anderes geregelt ist.

1.2. Die App dient der Authentifizierung von Sicherheitsmarkierungen, die SCRIBOS für Produktverpackungen und Produkte verwendet. Hinweis: Es ist mit der App nicht möglich, festzustellen, ob ein Produkt echt oder eine Fälschung ist. Die App kann nur das Sicherheitsmerkmal (z.B. eine Markierung) authentifizieren. Es besteht das geringfügige Risiko, dass Dritte das Etikett mit hohem Aufwand kopieren können.

1.3. Der Funktionsumfang der App ist in § 2 des Abschnitts III („Leistungsbeschreibung des Dienstes“) beschrieben.

1.4. Die App ist konfiguriert zur Verbindung mit der Datenbank. Der Zugriff auf die Datenbank unterliegt den Allgemeinen Bestimmungen des Teil II dieser ValiGate AGB.

1.5. SCRIBOS stellt dem Kunden die App zur Installation auf den Geräten seiner Nutzer zur Verfügung. Die Installation und die Bereitstellung entsprechender technischer Einrichtungen für diese Installation liegen in der Verantwortung des Kunden.

1.6. SCRIBOS wird im Rahmen der Softwarepflege Mängel in der App innerhalb einer angemessenen Frist beheben. Darüber hinaus aktualisiert SCRIBOS die App, wann und soweit dies durch ein Update der Betriebssysteme, für die die App zur Verfügung steht (§ 2 (2) dieser Besonderen Bestimmungen), erforderlich ist. Der Kunde ist verpflichtet, entsprechende Updates für die App zu installieren und diese in die jeweiligen App Stores hochzuladen.

1.7. Der Kunde kann wählen, ob er die App und etwaige Updates selbst in die App Stores hochlädt, oder ob SCRIBOS dies im Namen des Kunden vornehmen soll. In letzterem Fall muss der Kunde SCRIBOS die notwendigen Accountdetails zur Verfügung stellen. Unter keinen Umständen wird SCRIBOS die App unter eigenem Namen hochladen.

1.8. Alternativ dazu kann der Kunde sich entscheiden, die App nicht zu veröffentlichen, sondern nur einem abgegrenzten Nutzerkreis zugänglich zu machen. In diesem Fall stellt SCRIBOS mittels der SCRIBOS 360 Plattform eine passwortgeschützte Download-Möglichkeit zur Verfügung. Dem Kunden ist bekannt und er ist damit einverstanden, dass er in diesem Fall selbst für die Installation der App auf den Geräten sorgen muss und dass die automatische Update-Funktion der iOS und Android App Stores nicht funktioniert, sondern er die Installation von Updates selbst auslösen muss. Außerdem muss der Kunde die App nach Ablauf von jeweils zwölf Monaten seit der letzten Installation erneut zur Installation bereitstellen. Das bedeutet, dass die Nutzer zu diesem Zeitpunkt die App erneut installieren müssen.

 

§ 2 Technische Anforderungen, unterstützte Betriebssysteme und Endgeräte

2.1. Die App kann nur genutzt werden, wenn die in diesem § 2 beschriebenen technischen Anforderungen erfüllt sind.

2.2. SCRIBOS stellt die App für iOS und Android zur Verfügung. Die unterstützten Versionen sowie eine Whitelist und eine Blacklist für unterstützte mobile Endgeräte mit iOS oder Android sind unter https://www.tesa-scribos.com/en/smartphone-list-valigateapp aufgeführt. Die Whitelist listet alle Endgeräte auf, die vollständig getestet und in Bezug auf Funktionalität und Benutzerfreundlichkeit mit der App kompatibel sind. Die Blacklist listet Endgeräte, von denen SCRIBOS weiß, dass die App auf ihnen nicht funktioniert. Alle Endgeräte, die weder in der Whitelist noch in der Blacklist gelistet sind, funktionieren möglicherweise mit der App und SCRIBOS ist bestrebt, grundlegende Standardfunktionen auf nichtgelisteten Endgeräten verfügbar zu machen, insofern dies zumutbar erscheint. SCRIBOS ist darüber hinaus bestrebt, innerhalb angemessener Zeit weitere Endgeräte in die Listen aufzunehmen. Wenn der Kunde bestimmte Endgeräte mit der App nutzen möchte, so kann er dies gemäß § 6 dieser Besonderen Bestimmungen beantragen.

2.3. Wird vom Gerätehersteller eine neue Betriebssystemversion für ein unterstütztes mobiles Endgerät veröffentlicht, so wird innerhalb eines angemessenen Zeitraums nach der Veröffentlichung einer solchen Betriebssystemversion eine kompatible Version der App verfügbar gemacht. In der Zwischenzeit kann durch ein Update des mobilen Endgeräts die bestimmungsgemäße Funktionalität der App beeinträchtigt sein.

 

§ 3 Nutzungsrechte für die App

3.1. In Ergänzung zu § 6 der Allgemeinen Bestimmungen räumt SCRIBOS dem Kunden für die Geltungsdauer des Auftrags hiermit ein nicht ausschließliches weltweites Recht ein, die App seinen Nutzern im Rahmen ihres Geschäftszwecks zur Verfügung zu stellen.

3.2. In der App kann unter dem Menüpunkt ‚Einstellungen‘ eine Liste aller in der App verwendeten Open-Source-Komponenten aufgerufen werden. Über denselben Menüpunkt können auch die vollständigen Lizenztexte aller integrierten Open-Source- Komponenten eingesehen werden.

 

§ 4 Garantie und Funktionsupdates für die App

Ausschließlich für die App gelten die folgenden Regeln bezüglich Gewährleistung und Updates:

4.1. Nur solche Fehler verpflichten SCRIBOS zur allgemeinen Gewährleistung, die den Wert oder die Eignung der App für die vertraglich vereinbarte Nutzung beeinträchtigen.

4.2. Der Gewährleistungsanspruch erlischt ein Jahr nach Bereitstellung der App durch SCRIBOS oder – sofern während der Gewährleistungsfrist ein Update durchgeführt wurde – ein Jahr nach dem letzten entsprechenden Update.

4.3. Im Falle eines Gewährleistungsanspruchs ist SCRIBOS stets berechtigt, nach eigener Wahl die Software zu reparieren oder Ersatz zu liefern. Weigert sich SCRIBOS, einen Mangel durch ein Update der Software oder eine Ersatzlieferung zu beheben, oder befindet sich SCRIBOS in Verzug – was erst nach zwei fehlgeschlagenen Nachbesserungsversuchen anzunehmen ist, es sei denn, ein Zuwarten ist dem Kunden unzumutbar – ist der Kunde berechtigt, den Kaufpreis zu mindern (Minderung) oder vom Vertrag zurückzutreten (Rücktritt).

 

§ 5 SDK

Anstatt die App zu beziehen kann der Kunde auch ein Software Development Kit bestellen, um die Funktionen der App in seine eigene App zu integrieren („SDK“). Wenn das der Fall ist, gilt folgendes:

5.1. Anstatt die App bereitzustellen, stellt SCRIBOS dem Kunden das SDK zur Verfügung, welches denselben Funktionsumfang wie die App hat. SCRIBOS stellt das SDK in der auch für die App verwendeten Programmiersprache bereit. Dem Kunden obliegt es zu beurteilen, ob diese mit seiner eigenen App kompatibel ist.

5.2. Die §§ 1 bis 4 dieser Besonderen Bestimmungen gelten entsprechend, soweit sie für die Nutzung des SDK erforderlich sind.

5.3. Der Kunde ist dafür verantwortlich, das SDK sowie entsprechende Updates für das SDK in seine eigene App zu integrieren. SCRIBOS übernimmt keine Verantwortung und haftet nicht für den Fall, dass der Kunde die Funktionen nicht nutzen kann, weil der Kunde das SDK oder entsprechende Updates nicht ordnungsgemäß in seine eigene App integriert hat.

5.4. SCRIBOS bietet an, den Kunden nach gesonderter Vereinbarung gemäß § 6 dieser Besonderen Bestimmungen auch für das SDK zu unterstützen.

 

§ 6 Dienstleistungen

Im Einzelfall können die Parteien vereinbaren, dass SCRIBOS dem Kunden Dienstleistungen zur individuellen Gestaltung der App auf der Grundlage einer gesonderten Leistungsbeschreibung anbietet. Wenn und soweit die Parteien solche zusätzlichen Dienstleistungen vereinbaren, gilt Folgendes:

 

6.1. Mitwirkungspflicht des Kunden

6.1.1. Der Kunde wird SCRIBOS bei der Erbringung der Leistungen aus dem Auftrag und der ValiGate AGB angemessen unterstützen. Unterlässt der Kunde dies, kann es sein, dass SCRIBOS nicht in der Lage ist, die Dienstleistungen in der vereinbarten Qualität, Zeit oder zum vereinbarten Preis zu erbringen.

6.1.2. Die Unterstützungsleistungen des Kunden sind insbesondere für die Anpassung der App erforderlich, für die der Kunde unter anderem Logos, Bilder, Texte, Farben und andere Gestaltungselemente zur Verfügung stellen muss.

 

6.2. Agile Methoden

6.2.1. Die Parteien vereinbaren, dass alle von SCRIBOS zu erbringenden professionellen Dienstleistungen auf der Grundlage agiler Entwicklungsmethoden durchgeführt werden. Die Parteien vereinbaren den Umfang dieser Leistungen für jedes einzelne Projekt, welches in einem Arbeitsbereich vereinbart wurde. Solche Projekte unterliegen folgenden Grundsätzen:

  • SCRIBOS stellt Ressourcen für die Erbringung der Dienstleistung zur Verfügung, die aus einem Scrum-Master und den für die Durchführung der Entwicklung erforderlichen anderen Ressourcen bestehen.
  • Der Kunde erkennt an und stimmt zu, dass eine agile Softwareentwicklung ein hohes Maß an Mitwirkung des Kunden erfordert. Zu diesem Zweck stellt der Kunde einen Product Owner zur Verfügung, der in der Lage ist, alle notwendigen Entscheidungen, die während der agilen Durchführung auftreten, zu treffen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Priorisierung des Product Backlogs, Sprint-Reviews und der Definition der Fertigstellung („Done“) für jeden Sprint.
  • Der Kunde stellt einen direkten Kontakt zur Verfügung, der den Austausch mit dem Product Owner von SCRIBOS im Rahmen der agilen Methode ermöglicht.
  • Die Parteien definieren die Produktvision für jedes einzelne Projekt, bevor sie mit dem Projekt beginnen.
  • Im Rahmen eines vereinbarten Projekts stellt SCRIBOS die für das Projekt vereinbarte Ressourcenkapazität zur Verfügung. Wenn der Kunde darüber hinaus zusätzliche Ressourcenkapazität benötigt, werden die Parteien diese Erhöhung der Ressourcen schriftlich vereinbaren.
  • Der Kunde erkennt an und stimmt zu, dass SCRIBOS aufgrund der agilen Projektmethode nicht zusichert und auch nicht gewährleistet, dass eine in einem Projekt vereinbarte Ressourcenkapazität stets ausreichend ist, dass ein von SCRIBOS im Rahmen des jeweiligen Projekts entwickelter Quellcode voll funktionstüchtig ist oder alle vom Kunden beabsichtigten Funktionalitäten aufweist, wenn die vereinbarte Ressourcenkapazität vollständig aufgebraucht wurde. Gleichwohl hat SCRIBOS sicherzustellen, dass stets die aktuellste Quellcodeversion zur Verfügung gestellt werden kann.

 

6.3. Verfügbare Personalisierungen für die App

6.3.1. SCRIBOS bietet bestimmte Personalisierungsmöglichkeiten für die App als Dienstleistungen an. Die folgenden Optionen sind im Preis inbegriffen:

  • App-Symbol
  • Startbild
  • Farben innerhalb der App
  • Icons innerhalb der App
  • Text/Übersetzungen innerhalb der App
  • Scanner-Umriss-Form
  • GSP-Anschlüsse
  • Produkt-URLs
  • Sprachen: CN, EN, FR, DE

6.3.2. Darüber hinaus kann der Kunde zusätzliche Optionen gegen Aufpreis anfordern, wie z.B. ein SDK zur Integration in eine bestehende App oder weitere Sprachen.

Allgemeine Geschäftsbedingungen für ValiGate®

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