Verkaufs- und Servicebedingungen

1. Geltungsbereich

1.1 Die SCRIBOS-AGB gelten für Lieferungen und Leistungen (z.B. Etiketten, Sicherheitsetiketten, Sicherheitssiegelklebebänder, Lesegeräte, zugehörige Beratungs- und Implementierungsleistungen) (zusammen "Lieferung"), die die SCRIBOS GmbH ("SCRIBOS") auf der Grundlage eines zwischen SCRIBOS und einem Unternehmer ("Auftraggeber") geschlossenen Vertrages erbringt. Der Auftraggeber und SCRIBOS werden im Folgenden gemeinsam als "Parteien" oder einzeln als "Partei" bezeichnet. Für Lieferungen und Leistungen von Software (z.B. SCRIBOS web & app solutions) gelten die entsprechenden SCRIBOS-Lieferbedingungen für die jeweilige Software.

1.2 Von den SCRIBOS-Lieferbedingungen abweichende Bedingungen gelten nicht, es sei denn, SCRIBOS hat diesen ausdrücklich und schriftlich zugestimmt.

1.3 Die SCRIBOS-AGB gelten im Rahmen einer ständigen Geschäftsbeziehung auch für künftige Geschäfte zwischen SCRIBOS und dem Auftraggeber, auch wenn SCRIBOS im Einzelfall bei Vertragsschluss nicht ausdrücklich auf die Einbeziehung der SCRIBOS-AGB hingewiesen hat.

1.4 Änderungen des Vertrages bedürfen der Schriftform.

2.3. Verzögern sich die Lieferungen von SCRIBOS, so ist der Besteller zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn SCRIBOS die Verzögerung zu vertreten hat und eine vom Besteller gesetzte angemessene Nachfrist erfolglos verstrichen ist.

2. Angebot

2.1 Die Beschreibung der Beschaffenheit der Lieferung ergibt sich ausschließlich und abschließend aus der jeweiligen Technischen Spezifikation ("TS").

2.2 SCRIBOS behält sich alle Eigentums- und Urheberrechte an den zum Angebot gehörenden Unterlagen (z.B. Abbildungen, Zeichnungen, Pläne, Konstruktionsunterlagen usw.) vor.

2.3 Eine vorvertragliche Leistung während der Angebotsphase, die SCRIBOS auf Wunsch des Bestellers erbringt (z.B. Designentwicklung, Druckvorlagen, Muster etc.), wird von SCRIBOS in Rechnung gestellt, auch wenn anschließend kein Vertrag zwischen den Parteien zustande kommt.

2.4 Die von SCRIBOS hergestellten Werkzeuge und Druckunterlagen bleiben Eigentum und im Besitz von SCRIBOS, auch wenn sie dem Auftraggeber gesondert in Rechnung gestellt werden.

2.5 Die Angebote von SCRIBOS sind freibleibend und verstehen sich lediglich als Aufforderung zur Abgabe einer Bestellung. Ein Vertrag kommt erst mit der schriftlichen Auftragsbestätigung von SCRIBOS, spätestens zum Zeitpunkt der Lieferung/Leistungserbringung durch SCRIBOS, zustande und richtet sich ausschließlich nach dem Inhalt der Auftragsbestätigung bzw. dieser SCRIBOS-AGB.

2.6 Für die endgültige Erfüllung sind ausschließlich die vom Besteller genehmigten Proofs und Teilzeichnungen maßgebend. Werden auf Wunsch des Bestellers die dem ursprünglichen Auftrag entsprechenden Korrekturabzüge oder Zeichnungen geändert, so hat der Besteller die Kosten der Änderungen zu tragen.

3. Lieferbedingungen, Gefahrübergang

3.1 Die Lieferung erfolgt nach FCA SCRIBOS Heidelberg Incoterms® 2020 ("Ort der Lieferung").

3.2 Die Preise verstehen sich als Nettopreise in EUR (Euro), einschließlich der erforderlichen Verpackung, zuzüglich der Kosten für die Verpackung auf Wunsch des Kunden und zuzüglich der zum Zeitpunkt der Lieferung gültigen Mehrwertsteuer ohne weitere Abzüge.

3.3 Bei einer Lieferung unter EUR 1000,00 Nettopreis behält sich SCRIBOS das Recht vor, einen Mindermengenzuschlag in Höhe von EUR 50,00 zu berechnen.

3.4 Teillieferungen sind zulässig, es sei denn, sie sind für den Kunden unzumutbar.

3.5 Der Gefahrübergang auf den Kunden erfolgt im Zeitpunkt der Lieferung am Lieferort. Dies gilt auch bei Lieferung frei Haus sowie bei Lieferung, die auf Wunsch des Kunden zum Versand gebracht oder abgeholt wird. Im Falle der Versendung der Lieferung trägt der Besteller die dadurch entstehenden Kosten (z.B. Transport, Versicherung, Zoll).

3.6 SCRIBOS hat das Recht, die Lieferung um bis zu 10 % zu erhöhen oder zu verringern. Dies wird zum vereinbarten Preis in Rechnung gestellt.

3.7 Der Export einer Lieferung durch den Besteller in Länder außerhalb der EU ist nur mit ausdrücklicher vorheriger Zustimmung von SCRIBOS gestattet.

4. Vorbehalt der Selbstbelieferung

Für den Fall, dass die Lieferung nicht verfügbar ist, weil SCRIBOS von seinen Lieferanten nicht beliefert wird oder der Liefervorrat von SCRIBOS erschöpft ist, ist SCRIBOS berechtigt, eine in Qualität und Preis gleichwertige Lieferung zu erbringen wie die vertraglich vereinbarte. Ist dies nicht möglich, kann SCRIBOS vom Vertrag zurücktreten.

5. Zahlungsbedingungen, Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht

5.1 Soweit die Parteien nichts anderes vereinbart haben, ist die Rechnung von SCRIBOS innerhalb von 30 Tagen ohne jeden Abzug fällig.

5.2 Der Kunde kann nur mit einer Gegenforderung aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben, wenn seine Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Im Falle von Sachmängeln (8.1) oder Rechtsmängeln (9.1) der Lieferung bleibt der Gegenanspruch des Kunden gemäß 8.12 unberührt.

5.3 Befindet sich der Besteller in Zahlungsverzug, Zahlungseinstellung, Eröffnung oder Beantragung eines Konkurs-, Insolvenz- oder Vergleichsverfahrens oder Ablehnung desselben mangels Masse, Wechselprotest, Bewertung des Bestellers mit hohem Geschäftsrisiko durch eine anerkannte Auskunfts- oder Ratingagentur oder bei Vorliegen vergleichbarer nachhaltiger Gründe, die eine Zahlungsunfähigkeit des Bestellers nahelegen, ist SCRIBOS berechtigt, alle noch nicht fälligen Forderungen sofort fällig zu stellen. Darüber hinaus ist SCRIBOS berechtigt, jede Lieferung von einer Vorauszahlung abhängig zu machen.

6. Lieferfrist

6.1 Die Einhaltung der vereinbarten Lieferfrist setzt den rechtzeitigen Eingang sämtlicher vom Besteller zu liefernden Unterlagen, erforderlichen Genehmigungen und Freigaben, insbesondere von Plänen, sowie die Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen und sonstigen Verpflichtungen durch den Besteller (z.B. Vorauszahlung, Teilzahlung) voraus. Werden diese Voraussetzungen nicht rechtzeitig erfüllt, so verlängert sich die Lieferfrist für SCRIBOS angemessen; dies gilt nicht, wenn SCRIBOS die Verzögerung der Lieferung allein zu vertreten hat. Die Lieferfrist wird für die Dauer der Prüfung durch den Besteller (z.B. Probeabnahme, Muster) unterbrochen.

6. 2 Ist die Nichteinhaltung der Lieferfrist auf Ereignisse wie Naturkatastrophen, Pandemie, Epidemie, Mobilmachung, Krieg, terroristische Handlungen, Computerviren und sonstige Angriffe Dritter auf das EDV-System von SCRIBOS trotz Einhaltung der Sicherheitsvorkehrungen der üblichen Sicherheitsmaßnahmen durch SCRIBOS zurückzuführen, Aufruhr, Streik, Aussperrung, Behinderungen durch deutsches, US-amerikanisches und sonstiges anwendbares nationales, europäisches oder internationales Außenwirtschaftsrecht, Betriebsstörungen oder sonstige Betriebsunterbrechungen, Verkehrsstörungen oder sonstige vergleichbare Umstände, die SCRIBOS nicht zu vertreten hat ("Höhere Gewalt"), verlängern die Lieferfrist von SCRIBOS in angemessenem Umfang. Dauert ein Ereignis höherer Gewalt länger als 60 Kalendertage an, sind der Auftraggeber oder SCRIBOS berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall hat keine Partei das Recht, Schadensersatzansprüche gegen die andere Partei geltend zu machen. Dies gilt auch, wenn ein Ereignis höherer Gewalt zu dem Zeitpunkt eintritt, zu dem SCRIBOS mit der Lieferung in Verzug ist.

6.3 Sofern SCRIBOS einen Lieferverzug zu vertreten hat und der Besteller glaubhaft macht, dass ihm hieraus ein Schaden entstanden ist, kann der Besteller eine pauschalierte Verzugsentschädigung in Höhe von 0,5 % für jede vollendete Kalenderwoche des Verzuges, insgesamt jedoch höchstens 5 % des Nettopreises für den Teil der verspäteten Lieferung verlangen, der wegen des Verzuges vom Besteller nicht in zweckdienlichen Betrieb genommen werden konnte. Die Verpflichtung zur Zahlung des pauschalierten Schadensersatzes setzt den Nachweis eines Schadens durch den Besteller voraus, nicht jedoch dessen Höhe. SCRIBOS ist berechtigt, den Nachweis zu führen, dass dem Besteller ein geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist.

6.4 Weitergehende Ansprüche und Ansprüche des Bestellers wegen der verspäteten Lieferung, insbesondere mittelbare oder Folgeschäden, entgangener Gewinn oder Produktionsausfall sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit SCRIBOS in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit zwingend haftet.

6.5 Schadensersatzansprüche des Bestellers wegen Verzögerung der Lieferung sowie Schadensersatzansprüche statt der Leistung oder Aufwendungsersatz, die über die in 6.3 genannten Grenzen hinausgehen, sind auch nach Ablauf der vom Besteller gesetzten Frist zur Lieferung ausgeschlossen.

6.6 Der Besteller ist zum Rücktritt vom Vertrag nur berechtigt, wenn SCRIBOS die Verzögerung der Lieferung allein zu vertreten hat und nach Erreichen des Höchstbetrages der Entschädigung in 6.3 und der Besteller SCRIBOS eine angemessene Lieferfrist gesetzt hat, innerhalb derer SCRIBOS die Lieferung zu erbringen hat und diese Frist abgelaufen ist. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers ist hiermit nicht verbunden.

6.7 Der Besteller ist verpflichtet, auf Verlangen von SCRIBOS innerhalb einer angemessenen Frist zu erklären, ob er wegen der Verzögerung der Lieferung vom Vertrag zurücktritt oder auf der Lieferung besteht.

7. Eigentumsvorbehalt

7.1 Die Lieferung bleibt Eigentum von SCRIBOS bis zur Erfüllung sämtlicher SCRIBOS gegen den Besteller aus der Geschäftsverbindung zustehender Ansprüche ("Vorbehaltsware"). Der Besteller darf von SCRIBOS angebrachte Nummern, Zeichen, Typenschilder, Firmen- und/oder Markennamen oder sonstige Kennzeichnungen nicht beschädigen, verändern, entfernen oder unkenntlich machen. Soweit der Wert aller Sicherungsrechte, die SCRIBOS gegen den Besteller zustehen, die Höhe der gesicherten Ansprüche um mehr als 10% übersteigt, wird SCRIBOS auf Wunsch des Bestellers einen entsprechenden Teil der Sicherungsrechte freigeben. Die Auswahl der freizugebenden Sicherungsrechte steht SCRIBOS zu.

7.2 Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch bestehen, wenn einzelne Forderungen von SCRIBOS in laufende Rechnungen aufgenommen werden und der Saldo gezogen und anerkannt ist, es sei denn, der Saldo ist ausgeglichen.

7.3 Während des Bestehens des Eigentumsvorbehalts ist es dem Kunden untersagt, die Vorbehaltsware zu verpfänden oder zur Sicherung zu übereignen. Bei Pfändung der Vorbehaltsware oder sonstigen Verfügungen oder Eingriffen Dritter in die Vorbehaltsware hat der Besteller SCRIBOS unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen. Bei Glaubhaftmachung eines berechtigten Interesses durch SCRIBOS wird der Besteller SCRIBOS die zur Geltendmachung der Rechte gegen den Dritten erforderlichen Auskünfte erteilen und die erforderlichen Unterlagen aushändigen.

7.4 Die Weiterveräußerung der Vorbehaltsware durch den Besteller an seinen Kunden im gewöhnlichen Geschäftsverkehr ist nur unter der Bedingung gestattet, dass der Besteller von seinem Kunden Bezahlung erhält oder den Vorbehalt macht, dass das Eigentum an der Vorbehaltsware auf seinen Kunden erst übergeht, wenn dieser seine Zahlungsverpflichtung gegenüber dem Besteller erfüllt hat.

7.5 Veräußert der Besteller die Vorbehaltsware weiter, so tritt er bereits jetzt die ihm aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen (einschließlich Umsatzsteuer) gegen seine Abnehmer mit allen Nebenrechten und Saldoforderungen sicherungshalber an SCRIBOS ab, ohne dass es noch weiterer besonderer Erklärungen von SCRIBOS bedarf. Wird die Vorbehaltsware zusammen mit anderen Gegenständen veräußert und ist für die Vorbehaltsware kein Einzelpreis vereinbart, so tritt der Besteller denjenigen Teil des Gesamtpreises an SCRIBOS ab, der auf den von SCRIBOS in Rechnung gestellten Preis der Vorbehaltsware entfällt. SCRIBOS nimmt diese Abtretung hiermit an. Die Verpflichtung von SCRIBOS zur Freigabe von Sicherungsrechten bleibt hiervon unberührt.

7.6 Hat der Besteller seine Geldforderung im Rahmen des echten Factorings verkauft, so werden die Forderungen von SCRIBOS sofort fällig und der Besteller tritt die an die Stelle der verkauften Geldforderung getretenen Forderungen gegen den Factor an SCRIBOS ab und leitet seinen Verkaufserlös unverzüglich an SCRIBOS weiter. SCRIBOS nimmt die Abtretung hiermit an.

7.7 Bei Pflichtverletzungen des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist SCRIBOS nach erfolglosem Ablauf einer dem Besteller gesetzten angemessenen Frist zur Beseitigung der Pflichtverletzung zum Rücktritt vom Vertrag und zur Rücknahme der Vorbehaltsware berechtigt. Der Besteller ist zur Rückgabe der Vorbehaltsware an SCRIBOS verpflichtet. Die gesetzlichen Bestimmungen über die Entbehrlichkeit einer Fristsetzung bei ernsthafter und/oder endgültiger Leistungsverweigerung bleiben unberührt.

7.8 Bei Pflichtverletzungen des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, liegt in der Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts und der damit verbundenen Rücknahme der Vorbehaltsware kein Rücktritt vom Vertrag durch SCRIBOS. In den vorgenannten Handlungen oder der Pfändung der Vorbehaltsware liegt kein Rücktritt vom Vertrag durch SCRIBOS, es sei denn, SCRIBOS hätte dies ausdrücklich erklärt.

7.9 Dem Besteller ist es gestattet, die Vorbehaltsware zu verarbeiten, umzubilden, umzugestalten und mit anderen Sachen zu verbinden ("Verarbeitung" oder "verarbeitet"). Die Verarbeitung wird für SCRIBOS vorgenommen. Der Besteller verwahrt die durch die Verarbeitung entstehende neue Sache für SCRIBOS mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Die neue Sache gilt als Vorbehaltsware.

7.10 Die Parteien sind sich darüber einig, dass bei einer Verarbeitung der Vorbehaltsware mit anderen, SCRIBOS nicht gehörenden Waren SCRIBOS Miteigentum an der neuen Sache in dem Verhältnis zusteht, das sich aus dem Verhältnis des Wertes der verarbeiteten Vorbehaltsware zum Wert der neuen Sache zum Zeitpunkt der Verarbeitung ergibt. Die neue Sache gilt als Vorbehaltsware.

7.11 Die Regelung über die Forderungsabtretung gilt auch für die neue Sache. Die Abtretung gilt jedoch nur bis zur Höhe des Betrages, der dem von SCRIBOS in Rechnung gestellten Betrag für die verarbeitete Vorbehaltsware entspricht.

7.12 Der Kunde ist berechtigt, die Forderungen aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware bis zum Widerruf durch SCRIBOS einzuziehen. Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes, insbesondere bei Zahlungsverzug, Zahlungseinstellung, Eröffnung oder Beantragung eines Konkurs-, Insolvenz- oder Vergleichsverfahrens oder Ablehnung desselben mangels Masse, Wechselprotest, Bewertung des Bestellers mit hohem Geschäftsrisiko durch eine anerkannte Auskunfts- oder Ratingagentur oder bei Vorliegen vergleichbarer nachhaltiger Gründe, die eine Zahlungsunfähigkeit des Bestellers nahelegen, ist SCRIBOS berechtigt, die Einziehungsbefugnis des Bestellers für die Vorbehaltsware zu widerrufen. Außerdem kann SCRIBOS nach vorheriger Androhung der Offenlegung der Sicherungsabtretung oder der Verwertung der abgetretenen Forderungen unter Einhaltung einer angemessenen Frist die Sicherungsabtretung offenlegen, die abgetretenen Forderungen verwerten sowie die Offenlegung der Sicherungsabtretung durch den Besteller gegenüber seinen Kunden verlangen. Die Verpflichtung von SCRIBOS zur Freigabe von Sicherungsrechten bleibt hiervon unberührt.

8. Gewährleistung für Sachmängel

8.1 Entspricht eine Lieferung nicht der Beschaffenheit der jeweiligen TS zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs ("Sachmangel"), wird SCRIBOS innerhalb der Verjährungsfrist nach eigener Wahl kostenlos nachbessern oder kostenlos Ersatz liefern ("Nacherfüllung").

8.2 Die Beschaffenheit der Lieferung von SCRIBOS ist in den jeweiligen TS abschließend definiert. SCRIBOS haftet nicht für einen Sachmangel, der sich auf Eigenschaften und Merkmale bezieht, die in den TS nicht ausdrücklich genannt sind. Die Prüfung der Eignung der Lieferung für den vorgesehenen Verwendungszweck obliegt allein dem Kunden. Verlangt der Auftraggeber zusätzliche Prüfungen, die nicht in den jeweiligen TS enthalten sind, so sind diese gesondert schriftlich zu vereinbaren und vom Auftraggeber zu bezahlen.

8.3 Sachmängelansprüche des Bestellers gegen SCRIBOS verjähren in 12 Monaten ab Ablieferung. Verzögert sich die Lieferung an den Besteller aus Gründen, die SCRIBOS nicht zu vertreten hat, so tritt die Verjährung 18 Monate nach Zugang der Anzeige der Versandbereitschaft beim Besteller ein.

Anzeige der Versandbereitschaft der Lieferung beim Besteller. Dies gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen des arglistigen Verschweigens eines Sachmangels oder der Nichteinhaltung einer Beschaffenheitsgarantie gehaftet wird. Die gesetzlichen Regelungen über Ablaufhemmung und Neubeginn der Fristen bleiben unberührt.

8.4 Mit der Nacherfüllung durch SCRIBOS beginnt keine weitere Verjährungsfrist.

8.5 Der Besteller hat Sachmängel gegenüber SCRIBOS unverzüglich schriftlich zu rügen. Die Sachmängelrüge hat Angaben zu den Daten der jeweiligen Lieferung (z.B. Auftragsbestätigungsnummer, Rechnungsnummer, Rollennummer, Bilder) zu enthalten.

8.6 Soweit der Besteller SCRIBOS keine Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist gewährt, ist SCRIBOS von der Sachmängelhaftung befreit.

8.7 Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder den jeweiligen Preis der Lieferung mindern.

8.8 Sachmängelansprüche des Auftraggebers bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung oder Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel oder aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Bei Druckausführungen stellen geringfügige Farbabweichungen keinen Sachmangel dar.

8.9 Ansprüche des Kunden wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, sind ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil die Lieferung nachträglich an einen anderen Ort als den Lieferort verbracht worden ist.

8.10 Schadensersatzansprüche wegen eines Sachmangels sind in Ziffer 10 abschließend geregelt.

8.11 Weitergehende oder andere als die in 8. oder 10. geregelten Ansprüche des Bestellers gegen SCRIBOS wegen eines Sachmangels sind ausgeschlossen. Das Recht des Bestellers zum Rücktritt vom Vertrag bleibt hiervon unberührt.

8.12 Bei Mängelrügen dürfen Zahlungen des Bestellers in einem Umfang zurückgehalten werden, die in einem angemessenen Verhältnis zu den aufgetretenen Sachmängeln stehen. Der Kunde kann Zahlungen jedoch nur zurückhalten, wenn eine Sachmängelrüge geltend gemacht wird, die die Voraussetzungen von 8.5 erfüllt. Der Kunde ist nicht berechtigt, Zahlungen zurückzuhalten, soweit sein Sachmängelanspruch verjährt ist. Jede unberechtigte Sachmängelrüge berechtigt SCRIBOS, vom Besteller Ersatz seiner Aufwendungen zu verlangen.

9. Gewährleistung für Rechtsmängel

9.1 Sofern nicht anders vereinbart, ist SCRIBOS verpflichtet, die Lieferung lediglich im Land des Lieferorts frei von gewerblichen Schutzrechten, Urheberrechten Dritter und/oder sonstigen Rechten Dritter ("Rechte Dritter") zu erbringen. Sofern ein Dritter wegen der Verletzung von Rechten Dritter durch die vertragsgemäß genutzte Lieferung gegen den Besteller berechtigte Ansprüche erhebt ("Rechtsmangel"), haftet SCRIBOS gegenüber dem Besteller innerhalb der in 8.3 bestimmten Verjährungsfrist wie folgt.

9.2 Im Falle einer Haftung nach 9.1 wird SCRIBOS nach ihrer Wahl unentgeltlich für den Besteller entweder ein Nutzungsrecht für die Lieferung erwirken, die Lieferung so ändern, dass das Schutzrecht nicht verletzt wird oder die Lieferung austauschen. Ist dies SCRIBOS nicht zu angemessenen Bedingungen möglich, steht dem Besteller das Recht zu, vom Vertrag zurückzutreten oder den Preis zu mindern. Die Regelungen in 8.6 gelten entsprechend.

9.3 Die Erfüllung der Verpflichtungen aus 9.2 setzt voraus, dass der Besteller SCRIBOS über die vom Dritten geltend gemachten Ansprüche unverzüglich schriftlich verständigt, eine Verletzung nicht anerkennt und SCRIBOS alle Abwehrmaßnahmen und Vergleichsverhandlungen vorbehalten bleiben. Stellt der Besteller die Nutzung der Lieferung aus Schadensminderungs- oder sonstigen wichtigen Gründen ein, wird er den Dritten darauf hinweisen, dass mit der Nutzungseinstellung kein Anerkenntnis einer Schutzrechtsverletzung verbunden ist.

9.4 Ansprüche des Bestellers sind ausgeschlossen, soweit er die Verletzung des Drittrechts zu vertreten hat.

9.5 Ansprüche des Bestellers sind ferner ausgeschlossen, soweit die Schutzrechtsverletzung durch spezielle Vorgaben des Bestellers, durch eine von SCRIBOS nicht voraussehbare Anwendung der Lieferung oder dadurch verursacht wird, dass die Lieferung vom Besteller verändert oder zusammen mit nicht von SCRIBOS gelieferten Produkten eingesetzt wird.

9.6 Im Übrigen gelten für einen Rechtsmangel die Regelungen in 8. entsprechend.

9.7 Schadensersatzansprüche wegen eines Rechtsmangels sind in 10. abschließend geregelt.

9.8 Weitergehende oder andere als die in 9. oder 10. geregelten Ansprüche des Bestellers gegen SCRIBOS wegen eines Rechtsmangels sind ausgeschlossen. Das Recht des Bestellers zum Rücktritt vom Vertrag bleibt hiervon unberührt.

10. Sonstige Haftung, Schadensersatz

10.1 Soweit sich aus den SCRIBOS-TD einschließlich der nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, haftet SCRIBOS bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den gesetzlichen Vorschriften.

10.2 SCRIBOS gibt Anwendungsrichtlinien und sonstige Hinweise nach bestem Wissen und Gewissen und begründet damit keine Schadensersatzpflicht des Auftraggebers gegenüber SCRIBOS. Der Besteller wird von seiner Verpflichtung zur eigenverantwortlichen Prüfung des Verwendungszwecks der Lieferung nicht entbunden. Dies gilt auch dann, wenn SCRIBOS die beabsichtigte Verwendung der Lieferung durch den Besteller bekannt ist.

10.3 SCRIBOS haftet auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund:

  • im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit,
  • bei schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
  • bei Nichteinhaltung einer zugesicherten Eigenschaft,
  • bei arglistigem Verschweigen eines Sach- oder Rechtsmangels,
  • bei einem Anspruch des Kunden nach den anwendbaren zwingenden Produkthaftungsvorschriften (z.B. dem Produkthaftungsgesetz) oder
  • für Schäden aus der schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die andere Partei regelmäßig vertrauen darf). Bei einer nicht grob fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.

10.4 In allen anderen Fällen bestehen keine Schadensersatzansprüche des Bestellers gegen SCRIBOS.

10.5 Die sich aus 10. ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten auch im Falle einer Pflichtverletzung durch oder zugunsten von Personen, deren Verschulden SCRIBOS zuzurechnen ist (z.B. persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter und sonstigen Erfüllungsgehilfen von SCRIBOS), nicht jedoch für die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter und leitenden Angestellten.

10.6 Ein Schadensersatzanspruch nach 10., der auf einem Sach- oder Rechtsmangel beruht, verjährt in 12 Monaten ab Ablieferung, es sei denn, es liegt eine Haftung nach 10.3 vor.

10.7 Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers ist hiermit nicht verbunden.

11. Unmöglichkeit der Leistung, Vertragsanpassung

11.1 Soweit die Lieferung unmöglich ist, ist der Besteller berechtigt, Schadensersatz zu verlangen, es sei denn, dass SCRIBOS die Unmöglichkeit nicht zu vertreten hat. Jedoch beschränkt sich der Schadensersatzanspruch des Bestellers auf 10% des Nettopreises desjenigen Teils der Lieferung, der wegen der Unmöglichkeit nicht in zweckdienlichen Betrieb genommen werden kann. Diese Beschränkung gilt nicht, soweit SCRIBOS in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit zwingend haftet. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers ist hiermit nicht verbunden. Das Recht des Auftraggebers zum Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührt.

11.2 Sofern Ereignisse höherer Gewalt die wirtschaftliche Bedeutung oder den Inhalt der Lieferung erheblich verändern oder auf den Betrieb von SCRIBOS erheblich einwirken, wird der Vertrag unter Beachtung von Treu und Glauben angemessen angepasst. Soweit dies wirtschaftlich nicht vertretbar ist, steht SCRIBOS das Recht zu, vom Vertrag zurückzutreten. Von der Ausübung des Rücktrittsrechts wird SCRIBOS den Besteller unverzüglich nach Kenntnis der Tragweite des Ereignisses unterrichten, und zwar auch dann, wenn zunächst mit dem Besteller eine Verlängerung der Lieferfrist vereinbart war.

12. Bestellung des Auftraggebers; Leistungen

12.1 Der Kunde haftet dafür, dass durch die Verwendung und Weitergabe der von ihm an SCRIBOS gelieferten Dekore, Designs, Firmenzeichen, Marken, Unterleg- und Prägewerkzeuge, Muster, Entwürfe und ähnliche Gestaltungselemente ("Bestellungen des Kunden") - gleich auf welchem Datenträger - ein Recht Dritter verletzt wird. Insbesondere ist der Kunde auch dafür verantwortlich, dass er die rechtliche Befugnis zur Vervielfältigung der bestellten Druckausführung besitzt. Der Auftraggeber wird SCRIBOS von entsprechenden Ansprüchen Dritter unverzüglich freistellen und schadlos halten.

12.2 Der Auftraggeber hat seine Lieferung auf seine Kosten an den Lieferort zu liefern. Die Kosten für die Lagerung, Wartung, Reparatur und Entsorgung seiner Lieferung trägt der Kunde.

12.3 Der Besteller hat SCRIBOS bei der Erfüllung einer bestellten Leistung in angemessener Weise zu unterstützen. Zu den Unterstützungsleistungen gehört auch die Bereitstellung von Informationen oder Erfahrungen, die für die jeweilige Leistung relevant sind. Unterlässt der Besteller dies, kann SCRIBOS die Leistung nicht in der vereinbarten Qualität, Zeit oder zu der vereinbarten Vergütung erbringen.

12.4 Sämtliche Eigentumsrechte an den Leistungen von SCRIBOS, insbesondere Urheberrechte an den erbrachten Leistungen, verbleiben bei SCRIBOS.

12.5 SCRIBOS räumt dem Auftraggeber diejenigen Nutzungsrechte ein, die für die vertragsgemäße Nutzung der Leistungen erforderlich sind.

12.6 Beabsichtigt der Auftraggeber, Dritten Nutzungsrechte an den erbrachten Leistungen einzuräumen, bedarf es der ausdrücklichen vorherigen Zustimmung von SCRIBOS.

13. Vertraulichkeit

13.1 Jede Partei wird Informationen, Kenntnisse, Vorlagen, einschließlich solcher Unterlagen wie Abbildungen, Zeichnungen, Pläne, Konstruktionsunterlagen ("Informationen"), die sie von der anderen Partei erhalten hat, nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei an Dritte weitergeben. Dies gilt nicht für Informationen, die zum Zeitpunkt des Erhalts allgemein bekannt sind oder der empfangenden Partei bereits bekannt waren, ohne dass sie zur Geheimhaltung verpflichtet war, oder die von einem Dritten übermittelt wurden, der rechtmäßig im Besitz dieser Informationen ist und zur Weitergabe berechtigt ist, oder die von der empfangenden Partei ohne Verwendung von Informationen der weitergebenden Partei selbständig entwickelt wurden. Die Informationen sind von der empfangenden Vertragspartei unverzüglich zurückzugeben, wenn der Auftrag nicht erteilt wird. Ein Zurückbehaltungsrecht der empfangenden Vertragspartei ist ausgeschlossen.

13.2 Als Dritte im Sinne von 13.1 gelten nicht ein mit SCRIBOS verbundenes Unternehmen sowie eine von SCRIBOS mit der Vertragserfüllung betraute Person oder Gesellschaft, soweit diese in gleicher Weise zur Geheimhaltung verpflichtet wurden.

13.3 Keine Partei darf die von der anderen Partei erhaltenen Informationen ohne die ausdrückliche vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei für Zwecke verwenden, die über den Rahmen des Vertrags zwischen den Parteien hinausgehen.

13.4 Die Geheimhaltungsverpflichtung beginnt mit Erhalt der Informationen und endet 5 Jahre nach Beendigung der Geschäftsbeziehung.

14. Abtretung

Die Abtretung einer Forderung oder eines Rechts aus dem Vertrag ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der anderen Vertragspartei zulässig. Dies gilt nicht für eine Geldforderung.

15. Soziale Verantwortung des Unternehmens

15.1 Als Mitglied der KURZ-Gruppe verpflichtet sich SCRIBOS, den KURZ-Verhaltenskodex zu respektieren und zu beachten.

15.2 Der Kunde bestätigt, das geltende Recht und die Gesetzgebung zu beachten; er duldet keine Korruption oder Bestechung und respektiert die Grundrechte sowie das Verbot von Kinder- und Zwangsarbeit. Darüber hinaus übernimmt der Kunde die Verantwortung für die Gesundheit und Sicherheit seiner Mitarbeiter, sorgt für eine gerechte Entlohnung und angemessene Arbeitszeiten, handelt im Einklang mit den geltenden Umweltgesetzen und setzt sich nach besten Kräften dafür ein, dass diese Grundsätze auch bei seinen Lieferanten beachtet werden.

16. Anwendbares Recht

Es gilt ausschließlich das materielle Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11. April 1980 ist ausgeschlossen.

17. Gerichtsstand

Der ausschließliche Gerichtsstand ist Nürnberg, Deutschland.

VERKAUFS- UND SERVICEBEDINGUNGEN (AGB)

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