Markenschutz & Authentifizierung

China: Neues E-Commerce-Gesetz soll Fälschungen eindämmen

Chinas bislang noch unveröffentlichtes neues Gesetz zum Online-Handel soll unter anderem den Schutz von geistigem Eigentum und Konsumenten verbessern. Dazu sollen auch die Betreiber von Online-Handelsplattformen stärker in die Pflicht genommen werden. Kritiker zweifeln aber an der Schlagkraft.

E-Commerce-Gesetz soll Online-Handel regeln

Chinas neu verabschiedetes E-Commerce-Gesetz will den Handel im Internet umfassend regeln. Der Gesetzestext, der beim Erstellen dieses Artikels noch nicht der Öffentlichkeit zugänglich war, bestimme dazu Regelungen rund um die Betreiber, Verträge, Streitbeilegungen und Haftungspflichten im E-Commerce, so der Abgeordnete Yin Zhongqing vor Kurzem auf einer Pressekonferenz des Ständigen Ausschuss des Nationalen Volkskongresses. Das neue Gesetz soll zum 1. Januar 2019 rechtskräftig werden.

Die neue Regelung betrifft nicht nur Plattformbetreiber wie den Internetgiganten Alibaba oder dessen Rivalen Pinduoduo und die Händler, die auf diesen Plattformen tätig sind. Das Gesetz erfasst zudem auch alle Händler, die Waren über eigene Websites oder über soziale Netzwerke und Messenger wie WeChat, WhatsApp und Yupoo verkaufen. Gerade soziale Medien und Messenger wurden in der Vergangenheit auch wiederholt mit dem Verkauf von Fälschungen in Verbindung gebracht (der Anti-Piracy Analyst berichtete dazu).

Für den besseren Schutz des geistigen Eigentums sollen laut chinesischen Medienberichten unter anderem bald Geldstrafen von voraussichtlich 50.000 bis zu 2 Millionen Yuan (umgerechnet ca. 6.000 bis 250.000 Euro) sorgen. Kritiker fürchten aber, dass das für den effektiven Schutz von IP-Rechten nicht ausreichen wird.

Ein Kernpunkt der Kritik: Rechteinhaber könnten vor entscheidenden Problemen bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche stehen, falls für Schutzrechtsverletzungen eine ähnliche Regelung gilt, wie sie das neue Gesetz wohl für die Verletzung von Kundenrechten einführt. Hier werden die Betreiber von Online-Marktplätzen wahrscheinlich nur ergänzend zu den eigentlichen Händlern auf den Plattformen haften, wie Rechtsanwalt Eugene Low, Partner der Kanzlei Hogan Lovells in Hongkong, gegenüber WTR erklärt.

Das könnte bedeuten, so Low, „dass eine geschädigte Partei möglicherweise zuerst die Haftung des Händlers und ihren Schadensanspruch ihm gegenüber geltend machen müsste. Und nur dann, wenn der Händler die volle Forderung nicht erfüllen kann, könnte der Geschädigte gegen den Plattform-Betreiber Ansprüche erheben oder Rechtsmittel einlegen.“

Inwieweit Chinas neues E-Commerce-Gesetz also die Betreiber großer Online-Handelsplattformen zu eigenständigen Maßnahmen gegen Schutzrechtsverletzungen anregt, bleibt abzuwarten.

 

Quellen

WTR, Xinhua

Artikel in Kooperation mit dem Anti-Piracy Analyst , Ausgabe September 2018

Autor/in

Elena Bose, Online & PR Manager

Haben Sie Fragen?

Wir helfen Ihnen gerne weiter!

Vereinbaren Sie einen Termin mit unseren Brand Protection-Experten Christoph Stegemann, um Ihre Marke und Ihren Umsatz zu schützen. 

Schicken Sie uns eine E-Mail oder rufen Sie uns an:
+49 152 083225 26

Captcha image