Plagiate & Beschlagnahmungen

Designerbörse TheRealReal soll für Fälschungen haften

Die Luxusgüterbörse TheRealReal könnte für den Verkauf von Fälschungen über die eigene Website haftbar gemacht werden. Dies entschied kürzlich ein US-Gericht. Damit ist der Weg frei für weitere Schritte des Rechteinhabers gegen den Anbieter gebrauchter Designerartikel.

Chanel stellte eigene Nachforschungen an

Da Chanel durch eigene Nachforschungen hinreichend belegen konnte, dass TheRealReal in sieben Fällen gefälschte Chanel-Handtaschen als authentische Produkte verkauft hat, sieht der Richter Vernon Broderick den Vorwurf der Markenrechtsverletzung durch die Vermarktung und den Verkauf von Fälschungen gerechtfertigt. Und das obwohl TheRealReal nicht in die Produktion von Fälschungen oder die unerlaubte Anbringung von Markenzeichen verwickelt sei. Vielmehr sieht der Richter bereits den Verkauf von Fälschungen als ausreichende Nutzung der Marke, um TheRealReal für einen Markenrechtsverstoß haftbar zu machen.

Auf Basis der nachgewiesenen Fälschungsverkäufe ließ das Gericht zudem den Vorwurf der fälschlichen bzw. irreführenden Werbung zu. Chanels Untersuchung zeige, dass TheRealReals Versprechen, ausschließlich authentische Waren zu verkaufen, falsch sei. Kunden könnten so getäuscht werden.

Für die Urteilsfindung zog das Gericht einen Beschluss aus dem Rechtsstreit Tiffany Inc. gegen eBay von 2008 heran. Entscheidend für das Urteil wird dabei das unterschiedliche Geschäftsmodell von eBay und TheRealReal: Während eBay nicht für den Verkauf von Fälschungen verantwortlich sei, da es sich um eine reine Plattform für den Verkauf von Waren durch Dritte handle, verfolge TheRealReal ein anderes Geschäftsmodell. So setzt die Luxusgüterbörse etwa die Preise für Waren fest und bewirbt die Angebote; daher sei TheRealReal stärker für die gehandelten Waren verantwortlich.

Die Designerbörse TheRealReal war bereits in der Kritik für den angeblichen Handel mit Plagiaten. Mit diesem Beschluss ebnet das Gericht nun den Weg für weitere Schritte gegen den Händler. Dagegen hatte TheRealReal zuvor bereits die Behauptungen von Chanel zurückgewiesen und dem Luxushersteller vorgeworfen, so gegen den Handel mit günstigen gebrauchten Waren vorgehen zu wollen.

 

Quellen

U.S. District Court for the Southern District of New York, The Fashion Law

Artikel in Kooperation mit dem Anti-Piracy Analyst, Ausgabe April 2020​

Autor/in

Sabine Carrell, International Communications Manager

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