Plagiate & Beschlagnahmungen

USA setzen Amazon Deutschland auf ihre IP-Watchlist

Erstmals haben die Vereinigten Staaten ausländische Amazon-Seiten, darunter Amazon Deutschland, in die Liste der Notorious Markets des USTR aufgenommen. Neben Amazon finden sich hier auch oft kritisierte Plattformen wie etwa der chinesische Marktplatz Taobao.

Handel mit Plagiaten wachse unter anderem aufgrund unzureichender Prüfung der Händler

Das Amt des US-Handelsbeauftragten (USTR) veröffentlichte kürzlich seine jährliche Liste der Märkte, die nach Einschätzung der US-Regierung die IP-Rechte von Marken nicht ausreichend schützen. Erstmals sind dort auch einzelne Seiten des Internethändlers Amazon gelistet; betroffen sind die Plattformen für Deutschland, Frankreich, Großbritannien, Kanada und Indien.

Grund für die Aufnahme seien Beschwerden von Rechteinhabern und Verbrauchern, wie aus dem Bericht hervorgeht. Kritisiert wird etwa, dass es oft schwierig zu erkennen sei, wer bestimmte Waren verkaufe. Ebenfalls bemängelt werden ein vermeintlich zu leichter Zugang zur Plattform für Verkäufer, eine unzureichende Überprüfung der Händler sowie ein zu aufwändiger Prozess zum Entfernen von Fälschungen. Der Bericht hebt schließlich auch hervor, dass der Handel mit Plagiaten über Amazons Marktplätze weiter wachse.

Deshalb wird von Amazon ein aktiveres Vorgehen gegen Fälschungen eingefordert. Der Konzern solle etwa ausreichende Informationen über die Händler auf seinen Seiten erfassen, um Wiederholungstäter am weiteren Fälschungshandel zu hindern. Auch das Kenntlichmachen von Verkäufern und eine bessere Reaktion auf Beschwerden sind als Forderungen im Bericht aufgeführt.

 

Amazon verweist auf Maßnahmen aus vorigem Jahr

Amazon weist die Vorwürfe des USTR scharf zurück und bezeichnet die Aufnahme als „rein politischen Akt“ und „persönlichen Rachefeldzug“ der US-Regierung gegen Amazon, wie etwa Associated Press berichtet. Amazon verweist auf seine Maßnahmen zur Überprüfung von Händlern, durch die im letzten Jahr 2,5 Millionen potentiell betrügerische Verkäufer entfernt worden seien, noch bevor sie aktiv werden konnten.

Die Review of Notorious Markets for Counterfeiting and Piracy ist Teil des Special 301-Berichts über geistige Eigentumsrechte, der jährlich vom Amt des USTR veröffentlicht wird. In diesem Jahr sind dort 34 physische Märkte und 38 Online-Marktplätze geführt, die unzureichende Strategien zum IP-Schutz haben sollen. Erneut gelistet ist etwa auch die chinesische Plattform Taobao, Teil der Alibaba Group.

 

Quellen

Office of the United States Trade Representative, Associated Press

Artikel in Kooperation mit dem Anti-Piracy Analyst, Ausgabe Mai 2020​

Autor/in

Emilie Bargueno, International Product Manager bei SCRIBOS

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