Luxusmarke bekommt Millionen-Entschädigung zugesprochen

In einem wegweisenden Fall vor dem US-Bezirksgericht des Northern District of Georgia hat das französisches Luxuswarenunternehmen Louis Vuitton Ende September ein Versäumnisurteil gegen den Betreiber eines Indoor-Flohmarkts, der Westgate Discount Mall Inc. aus Atlanta, erzielt. Laut einem Bericht des Branchen-Mediums The Fashion Law hat die zum LVMH-Konzern gehörende Luxusmarke dabei einen Schadensersatz in Höhe von rund 584 Millionen US-Dollar (über 504 Millionen Euro) zugesprochen bekommen. Das Gericht habe außerdem eine Verfügung erlassen, die Westgate und seinen Führungskräften den Verkauf von Fälschungen auf dem Gelände untersage.
Das Gerichte folgte demnach weitgehend der Argumentation von Louis Vuitton, der zufolge der Betreiber des Handelszentrums von der Miet- und Besucherstruktur profitiere, die durch Stände mit gefälschten Waren entstanden sei. Louis Vuitton erklärte auch, dass sie bereits zahlreiche Warnungen über Fälschungsaktivitäten an Westgate übermittelt hätten.
Der Indoor-Flohmarkt ist laut dem Bericht zudem in der Vergangenheit schon mit Fälschungen aufgefallen – so sollen dort beispielsweise bei einer einzigen Razzia im Jahr 2021 bereits 18 LKW-Ladungen an Waren sichergestellt worden sein. Von den über 250.000 damals beschlagnahmten Fälschungen hätten rund 72.000 Produkte Markenzeichen von Louis Vuitton getragen.
Das Urteil könnte Signalwirkung haben, auch sei die Entschädigungssumme eine der höchsten, die jemals in einem US-amerikanischen Fälschungsfall zugunsten einer Luxusmarke ausgesprochen wurde, so The Fashion Law. Der Fall verdeutliche zudem die Bereitschaft der Gerichte, Marktplätzen, die solche Verstöße ermöglichen, Strafen aufzuerlegen. Der Bericht weist aber auch darauf hin, dass es am Ende eher unwahrscheinlich erscheine, dass Louis Vuitton tatsächlich einen nennenswerten Teil der 584 Millionen Dollar erhalte.
Quellen:
The Fashion Law | Artikel in Kooperation mit dem Anti-Piracy Analyst




